Anmeldung – Download

Deutsche Rentenversicherung

Wunsch – und Wahlrecht des Patienten nach § 9 SGB IX

Der Wunsch auf eine ambulante Durchführung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (die gesetzliche Vorgabe lautet: ambulant vor stationär) sollte im Antrag geäußert und durch die Angabe der gewünschten Einrichtung formlos oder auf dem Formular „Wunsch- und Wahlrecht des Patienten nach § 9 SGB IX“ verdeutlicht werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Muster 61:

Für die Antragstellung einer medizinischen Rehabilitation über die gesetzlichen Krankenkassen (gilt für die meisten Pat., die nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind) füllt ihr behandelnder Arzt das Musterformular 61 aus. Liegt die Zuständigkeit bei einem anderen Kostenträger (z. B. Dt. Rentenversicherung oder einer Unfallkasse) werden Sie auf die entsprechende Antragstellung verwiesen.

Anmeldung – Reha

Im Rahmen unserer Reha-Sprechstunde beraten wir Sie gerne über die Inhalte einer (ambulanten) orthopädischen Rehabilitation und welche Erkrankungen für eine solche multidisziplinäre Maßnahme in Betracht kommen. Wir können mit Ihnen die Möglichkeiten einer Antragstellung besprechen und den für Sie zuständigen Kostenträger klären.

Wenden Sie sich bei Interesse und entsprechenden Fragen bitte gerne an uns!

Unsere Sprechzeiten sind:
Täglich, nach telefonischer Vereinbarung.

Bitte machen Sie telefonisch einen Termin über unsere Rezeption aus und bringen Sie zu Ihrem Termin aktuelle medizinische Unterlagen mit.

Ansprechpartner für medizinische Fragen ist unsere leitende Ärztin Frau Ulrike Schwarz

Reha-Nord
Stendaler Straße 26
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 / 684 73-0